Mutter- Kind- Kuren 2004

Seit dem Jahr 2003 ist die Vollfinanzierung von Mutter- Kind- Kuren gesetzlich geregelt, d.h. alle gesetzlichen Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren. Beginnend mit dem Jahr 2004 wurde der gesetzliche Eigenanteil auf 10 Euro pro Tag erhöht. Diesen Eigenanteil müssen aber nur Erwachsene bezahlen. Was bringen eigentlich Mutter-Kind-Kuren und sind sie in Zeiten massiver Einschnitte im Gesundheitswesen noch vertretbar?

Viele Mütter leiden unter chronischen Erschöpfungszuständen oder Erkrankungen und können sich vom krankmachenden Alltag allein nicht mehr befreien. Ambulante Hilfe am Wohnort scheitert meist an der mangelnden Kinderbetreuung und die erschöpften Patientinnen müssen während der Therapiemaßnahmen weiterhin ihre familiären Pflichten erfüllen. Diese Doppelbelastung von Therapie und Familie führt meist zu zusätzlichen Stress und es kommt zu keinem Therapieerfolg. Oft ist nicht nur die Mutter behandlungsbedürftig, sondern auch die Kinder leiden bereits an chronischen Krankheiten wie Neurodermitis, Asthma oder Übergewicht. In diesen Fällen kann mit einer Kur von 3-6 Wochen für beide besonders gut geholfen werden.

Da die Kassen die Kosten tragen und nur Erwachsene ihren Eigenanteil von jetzt 10.-Euro leisten müssen, ist eine Mutter-Kind-Kur keine Frage des Familienbudgets.In besonderen Härtefällen kann auch der Eigenanteil für die Mutter entfallen.

Wer sich für eine Mutter-Kind-Kur interessiert kann unter  http://www.kur.org/ weitere Informationen einholen und sich die entsprechenden Antragsformulare gleich herunterladen. Weiters gibt es ein Servic-Telefon mit der kostenlosen Rufnummer 0800/2232373 das von Montag bis Freitag von 8h -16h besetzt ist.