E-Zigaretten:Harmloser Gag oder doch schädlich?
Bei der elektronischen Zigarette handelt es sich um eine Zigarette, die zwar einer gewöhnlichen Zigarette ähnelt und auch den Raucher mit Nikotin und Aromastoffen versorgt, wobei aber eine Verbrennung von Tabak und somit die Erzeugung von krebserregenden Substanzen vermieden wird. Durch alternative Techniken, wird das Austreten von Nikotin in die vom Raucher inhalierte Luft bewirkt.
Der Vorteil dieser E-Zigarette besteht darin, dass Nichtraucher nicht mehr belästigt werden. Es bleiben Nikotingerüche aus, da nur Wasserdampf mit Aromastoffen inhaliert wird. Sie brennen nicht wie eine herkömmliche Zigarette, sondern werden elektronisch betrieben. Es entsteht Dampf, aber keine Asche!Verbrennung von Tabak und somit die Erzeugung von krebserregenden Substanzen soll so vermieden werden.
Bei der elektrischen Zigarette wird in der Regel flüssiges Nikotin, verpackt in sogenannten Depots oder Kartuschen, in Dampf aufgelöst und das dabei entstehende Aerosol eingeatmet. Der Raucher inhaliert also keinen Tabakrauch und deshalb auch keinen Teer, kein Kohlenmonoxid oder sonstige krebserregende Stoffe, so die Werbung der Anbieter. Die elektrischen Glimmstängel kann man bisher nur über Internet-Shops bestellen. Ein großer Teil der nikotinhaltigen Vaporizer wird von Händlern aus China importiert. Aber dennoch gibt es zu viele offene Fragen. Was wird eigentlich in welchen Mengen inhaliert? Sind in dem Gemisch aus Nikotin und Aromen karzinogene Stoffe enthalten? Besteht Sucht- oder Vergiftungsgefahr? Sollen die gleichen Vorschriften wie für Tabakprodukte gelten? Oder fallen die Elektro-Zigaretten unter die Arzneimittelverordnung, wenn mit Raucherentwöhnung geworben wird?
Wie sicher oder unsicher E-Zigaretten sind, diese Frage beschäftigt weltweit Gesundheitsorganisationen. In einigen Ländern ist der Import, die Produktion und der Verkauf verboten, wie beispielsweise in Australien, Brasilien und Dänemark. In Österreich gelten die E-Dampfer als Arzneimittel und bedürfen daher der Zulassung gemäß Arzneimittelverordnung. In der Schweiz ist der Verkauf von E-Zigaretten gesetzlich verboten, wenn sie Nikotin enthalten.
In Deutschland gibt es bisher nur eine offizielle Stellungnahme zu elektronischen Zigaretten. Sie wurde 2008 vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlich, wo zum vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten geraten wird. Eine abschließende gesundheitliche Bewertung ist noch nicht möglich, da wesentliche Informationen fehlen.
Es gibt bisher keine Langzeitstudien, weil die strittigen Produkte noch nicht so lange auf dem Markt sind. Die E-Zigaretten enthalten aber z.B. Propylenglykol, Glyzerin, Ethanol und diverse Aromen, mit denen das Gemisch schmackhaft gemacht wird.
Die Frage drängt sich auf , wie verträglich diese Substanzen sind, wenn sie über einen längeren Zeitraum direkt inhaliert werden. Die bisherigen Erkenntnisse, reichen aber nicht aus, um gesundheitliche Schäden vollkommen auszuschließen. Das Langzeitrisiko solcher Zigaretten mit keineswegs harmlosen Inhaltsstoffen, lässt sich erst in ein paar Jahren bewerten.
Die elektronische Zigarette sollte aber nicht von Schwangeren, Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, solange noch keine eindeutigen medizinischen Erkenntnisse vorliegen.